Gesetzesartikel
Art. 290 ZPO – Einreichung der Klage
2 Entscheide, in denen Art. 290 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ehemann klagt nach Scheidung auf Rückzahlung aus ungerechtfertigter Bereicherung und Verzugszins ab Klageeinleitung: Zinsanspruch zulässig, Vorsorgeausgleich wegen Verschlechterungsverbot auf erstinstanzlichen Betrag beschränkt (Art. 124e Abs. 1 ZGB)
- Pflicht zur Einigungsverhandlung im Scheidungsverfahren: Keine Klageantwort vor Verhandlung zulässig (Art. 291 ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.