Gesetzesartikel
Art. 29 UVG – Anspruch des überlebenden Ehegatten
2 Entscheide, in denen Art. 29 UVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Opferhilfeentschädigung nach Tötung der Ehefrau: Anrechnung Todesfallkapital und Genugtuung trotz fehlender Kongruenz (Art. 14 OHG)
- Witwenrente durch AHV-Altersrente abgelöst: Komplementärrente neu prüfen, Anspruch ab Rentenwechsel (Art. 33 Abs. 2 lit. b UVV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.