Gesetzesartikel
Art. 29 KVG – Mutterschaft
2 Entscheide, in denen Art. 29 KVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Geburt in privatem Listenspital ohne Vertragstarif: Tarifschutz gewährt, Referenztarif durch kantonales Gericht festzusetzen (Art. 43, 46, 47, 49 KVG)
- Selbstbehalt bei Spitalaufenthalt wegen Schwangerschaftskomplikationen zulässig, da als Krankheit qualifiziert (Art. 29, Art. 64 Abs. 7 KVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.