Gesetzesartikel
Art. 29 KG – Einvernehmliche Regelung
3 Entscheide, in denen Art. 29 KG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Unternehmen ohne einvernehmliche Regelung klagt gegen Genehmigung der Regelung eines Mitbeteiligten: Keine Beschwerdelegitimation, da keine besondere Betroffenheit (Art. 48 Abs. 1 VwVG)
- SIX-Gruppe verweigert Konkurrenten Zugang zu DCC-Schnittstellen und koppelt Akzeptanzdienstleistung mit Terminalverkauf: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Art. 7 Abs. 2 lit. a und f KG festgestellt
- Unternehmen nimmt nur einmal an Kartelltreffen teil: Keine Beteiligung an unzulässiger Wettbewerbsabrede feststellbar (Art. 4 Abs. 1 KG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.