Gesetzesartikel
Art. 29 GSchG – Bewilligung
2 Entscheide, in denen Art. 29 GSchG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Wasserkraftprojekt Überleitung Lugnez: Keine Neukonzession nötig, aber ganzheitliche Umweltprüfung und Koordinationspflicht mit Bestandsanlagen (Art. 29 ff. GSchG)
- Kleinwasserkraftwerk Obergoms: Fassung des Gonerliwassers wegen Landschaftsschutz untersagt, übriges Projekt genehmigt (Art. 22 WRG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.