Gesetzesartikel
Art. 28a StGB – Strafbarkeit der Medien: Quellenschutz
2 Entscheide, in denen Art. 28a StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerdeführer teilt Facebook-Artikel mit Antisemitismusvorwürfen gegen Vereinspräsidenten und Verein: Vorwurf gegen Präsidenten zulässig, gegen Verein mangels Feststellungen aufgehoben (Art. 173 StGB)
- Medienschaffender verweigert Herausgabe von Interviewaufnahmen zur Aufklärung eines versuchten Mordes: Quellenschutz entfällt bei Katalogtaten, aber Herausgabepflicht ist unverhältnismässig (Art. 28a StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.