Gesetzesartikel
Art. 285a ZGB – Andere für den Unterhalt des Kindes bestimmte Leistungen
2 Entscheide, in denen Art. 285a ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Vater klagt auf Erhöhung des Kindesunterhalts: Bundesgericht verpflichtet Mutter ab 2020 zu monatlich Fr. 1'000.- unter Anwendung der zweistufig-konkreten Methode mit Überschussverteilung (Art. 276, 276a, 285 und 286a ZGB)
- Invalider Vater erhält Kinderrenten-Nachzahlung, aber keine Abzugsmöglichkeit für geleisteten Unterhalt: Keine gerichtliche oder vertragliche Unterhaltsvereinbarung vorhanden (Art. 71ter Abs. 2 Satz 2 AHVV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.