Gesetzesartikel
Art. 284 ZPO – Änderung rechtskräftig entschiedener Scheidungsfolgen
2 Entscheide, in denen Art. 284 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Vater beantragt Reduktion des Kindesunterhalts nach Einkommenssteigerung der betreuenden Mutter: Abänderung des Scheidungsurteils wegen erheblicher Veränderung der Verhältnisse zulässig (Art. 286 Abs. 2 ZGB)
- Vater klagt gegen alleinige elterliche Sorge der Mutter und für ausgedehnteres Kontaktrecht: Bundesgericht bestätigt alleinige Sorge und Erinnerungskontakte, korrigiert aber Unterhaltsberechnung wegen falschem hypothetischem Einkommen der Mutter (Art. 298 Abs. 1 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.