Gesetzesartikel
Art. 280 ZPO – Vereinbarung über die berufliche Vorsorge
2 Entscheide, in denen Art. 280 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Vorsorgeausgleich bei Scheidung: Rückweisung wegen unklarer Vorsorgehistorie vor 1995 (Art. 22a FZG)
- Scheidung: Genehmigung einer vor Bundesgericht eingereichten Scheidungsvereinbarung über Güterrecht und Vorsorge (Art. 280 ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.