Gesetzesartikel
Art. 28 NSG – Plangenehmigung; Geltungsdauer; Beschwerde
2 Entscheide, in denen Art. 28 NSG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Teilplangenehmigung für temporäre Bauwerke im Bereich Ort bei der Neuen Axenstrasse: Etappierung zulässig trotz fehlendem selbständigen Nutzen und Unsicherheit des Gesamtprojekts (Art. 28 Abs. 2 NSG)
- Bahnfunk-GSM-R-Anlage in Tägerwilen Gottlieben: Teilplangenehmigung für Basisstation bestätigt, Standortdatenblatt angepasst, Fernwirkung geschützter Ortsbilder nicht beeinträchtigt (Art. 18 Abs. 1 EBG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.