Gesetzesartikel
Art. 28 KKG – Prüfung der Kreditfähigkeit
2 Entscheide, in denen Art. 28 KKG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerdeführer nutzt junge Erwachsene und Scheinfirmen für massiven Betrug mit Mobiltelefonen und Warenbestellungen: Schuldsprüche bestätigt, aber 22 Fälle von Computerbetrug korrigiert zu Betrug (Art. 146 Abs. 1 StGB)
- Student nimmt Überziehungskredit für Studium auf: Kein Konsumentenschutzgesetz anwendbar, da Ausbildungskredit beruflicher Tätigkeit zuzuordnen (Art. 3 KKG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.