Gesetzesartikel
Art. 28 Dublin-III-VO: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 28 Dublin-III-VO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Türkische Asylsuchende wird kurz vor Dublin-Rückführung nach Malta im Kantonalgefängnis festgehalten: Polizeigewahrsam zur Sicherstellung der Überstellung ist unzulässig, Zuständigkeit liegt beim Zwangsmassnahmengericht (Art. 76a und Art. 80a AIG)
- Asylsuchende verweigern gezielt Überstellung nach Portugal am 15. Dezember 2022: Dublin-Zuständigkeit bleibt bestehen, Fristverlängerung auf 18 Monate wirksam (Art. 29 Abs. 2 Dublin-III-VO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.