Gesetzesartikel
Art. 28 AVIG – Taggeld bei vorübergehend fehlender oder verminderter Arbeitsfähigkeit
2 Entscheide, in denen Art. 28 AVIG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Arbeitsloser mit 18-prozentiger Erwerbsunfähigkeit erhält verkürzte Wartezeit von fünf Tagen statt zehn für Arbeitslosenentschädigung (Art. 18 AVIG)
- Arbeitsloser erhält rückwirkend volles Krankentaggeld einer privaten Kollektivversicherung nach VVG: Rückforderung der zuvor ausgerichteten Arbeitslosenentschädigung zulässig (Art. 95 Abs. 1 AVIG i.V.m. Art. 25 Abs. 1 ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.