Gesetzesartikel
Art. 27a RPG – Einschränkende Bestimmungen der Kantone zum Bauen ausserhalb der Bauzonen
2 Entscheide, in denen Art. 27a RPG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eigentümer beantragen Erdwärmesondenanlage für Ferienhaus in Naturschutzzone: Baubewilligung abgelehnt, Bundesgericht hebt Urteil auf und verweist zur Neubeurteilung (Art. 24c RPG)
- Staatsrat klagt gegen Teil-Aufhebung einer Wiederherstellungsverfügung für drei Bauten ausserhalb der Bauzone: 30-jährige bundesrechtliche Verwirkungsfrist ist zwingend, kantonale 20-Jahres-Frist unanwendbar (Art. 24 RPG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.