Gesetzesartikel
Art. 27a AVIV – Kontrollperiode
2 Entscheide, in denen Art. 27a AVIV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Arbeitsloser konzentriert zwölf Bewerbungen auf erste und letzte Woche eines Monats: Einstellung der Anspruchsberechtigung wegen ungenügender Arbeitsbemühungen aufgehoben (Art. 30 Abs. 1 lit. c AVIG)
- Arbeitsloser Amtsvormund mit einmonatiger Suchpause: Einstellung wegen Verletzung der Schadenminderungspflicht bestätigt (Art. 17 Abs. 1 AVIG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.