Gesetzesartikel
Art. 279 SchKG – Arrestprosequierung
2 Entscheide, in denen Art. 279 SchKG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Steuerbehörde leitet Betreibung auf Sicherheitsleistung ein: Rechtsöffnung verweigert, weil Sicherstellungsverfügung noch nicht rechtskräftig ist (Art. 169 Abs. 1 DBG)
- Arrestgläubigerin prosequiert schweizweiten Arrest am Wohnsitz des Schuldners und lässt bei anderem Betreibungsamt verarrestierte Vermögenswerte rechtshilfeweise pfänden: zulässig nach schweizweitem Arrestrecht (Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.