Gesetzesartikel
Art. 274 SchKG – Arrestbefehl
2 Entscheide, in denen Art. 274 SchKG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Steuerbehörde bestimmt Lead-Betreibungsamt ausserhalb Wohnsitzkanton: kantonale Aufsichtsbehörde darf Anordnung nicht prüfen, Beschwerde abgewiesen (Art. 17, 274 und 275 SchKG)
- Steuerbehörde ernennt Lead-Betreibungsamt für schweizweiten Arrestvollzug: Rechtshilfeweise Durchführung zulässig, Sicherstellungsverfügung bleibt wirksam (Art. 275 SchKG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.