Gesetzesartikel
Art. 272 SchKG – Arrestbewilligung
2 Entscheide, in denen Art. 272 SchKG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Arrestgläubigerin prosequiert schweizweiten Arrest am Wohnsitz des Schuldners und lässt bei anderem Betreibungsamt verarrestierte Vermögenswerte rechtshilfeweise pfänden: zulässig nach schweizweitem Arrestrecht (Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG)
- Arrestgläubigerin aus Belize kann Forderung aus Kaufverträgen nicht glaubhaft machen, weil sie sich nicht substantiiert mit Protokoll vom 21.11.2011 auseinandersetzt (Art. 272 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.