Gesetzesartikel
Art. 270a OR – Während der Mietdauer
2 Entscheide, in denen Art. 270a OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Vermieter klagt gegen Mietzinsherabsetzung, doch Parteien einigen sich aussergerichtlich: Beschwerde wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses abgewiesen (Art. 271a Abs. 1 lit. e OR)
- Mieter verlangen nach Ablauf der fünfjährigen Indexdauer Herabsetzung des Mietzinses wegen gesunkenen Hypothekarzinses: Anpassung nur auf Ablauf der Indexdauer zulässig, spätere Forderung unwirksam (Art. 269b OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.