Gesetzesartikel
Art. 270 aBStP: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 270 aBStP eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Privatstrafklägerin fehlt Legitimation für Nichtigkeitsbeschwerde trotz Antragsdelikt und Sicherheitsleistung (Art. 270 Abs. 3 aBStP)
- Erbschaftsverwalter nach Tod des Opfers: Keine Legitimation für eidgenössische Nichtigkeitsbeschwerde im Strafpunkt (Art. 270 BStP, Art. 2 OHG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.