Gesetzesartikel
Art. 27 ZDG – Grundpflichten
2 Entscheide, in denen Art. 27 ZDG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Verwaltungssekretär bei Staat Zürich kündigt fristlos wegen verspäteter Zivildienstmeldung und mehrfacher Gesprächsverweigerung: Kündigung rechtmäßig (§ 22 Abs. 1 Satz 1 PG/ZH)
- Zivildienstpflichtiger erscheint nicht zum Vorstellungsgespräch beim Einsatzbetrieb: Disziplinarbusse wegen vorsätzlichen Zivildienstversäumnisses bestätigt (Art. 73 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 ZDG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.