Gesetzesartikel
Art. 27 StHG – Allgemeines
2 Entscheide, in denen Art. 27 StHG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Erbengemeinschaft bestreitet steuerliche Behandlung eines landwirtschaftlichen Grundstücks nach Privatentnahme: Objektive Eignung für landwirtschaftliche Nutzung trotz geringer Fläche und Hobbyschafhaltung entscheidend (Art. 6 Abs. 1 BGBB)
- Steuerpflichtige beantragen Anerkennung von Leasingzinsen, antizipativem Passivum für Schweinezukauf und Pachtzinsen: Bundesgericht weist Beschwerde ab, weil Buchhaltung handelsrechtswidrig und Rügen unzureichend begründet (Art. 8 Abs. 1 StHG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.