Gesetzesartikel
Art. 27 IVG – Zusammenarbeit und Tarife
2 Entscheide, in denen Art. 27 IVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Belegzahnarzt führt stationäre Behandlung in SwissDRG-Klinik ohne Voranmeldung: Kein Anspruch auf Vergütung nach SSO-Tarifvertrag (Art. 13 Abs. 1 IVG)
- Kinderspital klagt auf Vergütung stationärer Behandlungen nach IVG: Schiedsgericht darf im vertragslosen Zustand keinen Tarif festsetzen (Art. 27bis IVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.