Gesetzesartikel
Art. 27 HMG – Versandhandel
2 Entscheide, in denen Art. 27 HMG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Berufsverband PharmaSuisse ficht Versandhandelsmodell an: Unzulässige Umkehr des Therapieprozesses ohne vorgängige ärztliche Diagnose (Art. 27 HMG)
- Ärzte erhalten Vergütungen von Versandapotheke: Vertriebssystem verstösst gegen Vorteilsverbot und Bewilligungspflicht (Art. 33 HMG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.