Gesetzesartikel
Art. 27 DSG – Einschränkungen des Auskunftsrechts für Medien
2 Entscheide, in denen Art. 27 DSG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Jurist beim EDÖB wird fristlos gekündigt wegen missbräuchlicher Twitter-Kommentare: Schwere Treuepflichtverletzung trotz Meinungsfreiheit (Art. 10 Abs. 4 BPG)
- Sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations-Randdaten durch Fernmeldedienstanbieter ist verfassungs- und konventionskonform (Art. 15 Abs. 3 BÜPF)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.