Gesetzesartikel
Art. 26 HRegV – Frist
2 Entscheide, in denen Art. 26 HRegV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Aktiengesellschaft beantragt Eintragung präzisierter Kollektivunterschriften im Handelsregister: Eintragungspflicht nach Art. 119 Abs. 1 lit. g HRegV und Art. 718a OR bestätigt
- GmbH meldet Opting-out an: Handelsregisteramt darf revidierte Bilanz nicht verlangen; Eintragung der Geschäftsführerin angeordnet (Art. 62 HRegV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.