Gesetzesartikel
Art. 26 FZG – Vollzug
2 Entscheide, in denen Art. 26 FZG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Freizügigkeitsguthaben: Konkubinatspartnerin mit Witwenrente erbt vor volljährigen Töchtern, Ausschlussregelung Art. 20a BVG nicht anwendbar (Art. 15 FZV)
- Freizügigkeitsguthaben fällt nicht in Nachlass: Keine Herabsetzung trotz Pflichtteilsanspruch, Ausschlagung unwiderruflich (Art. 15 FZV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.