Gesetzesartikel
Art. 26 BewG – Unwirksamkeit und Nichtigkeit
2 Entscheide, in denen Art. 26 BewG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Verkäuferin verlangt Konventionalstrafe nach vertraglichem Rücktritt: Kaufvertrag unter aufschiebender Bewilligungsbedingung bleibt bis zum Eintritt der Bedingung unwirksam, daher ist die Strafe nicht fällig (Art. 26 Abs. 4 BewG)
- Aberkennungsklage gegen Betreibung: Rückforderungsanspruch aus BewG statt vertraglichem Darlehensanspruch zulässig, da identische Forderung (Art. 58 Abs. 1 ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.