Gesetzesartikel
Art. 259d OR – Herabsetzung des Mietzinses
2 Entscheide, in denen Art. 259d OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Flughafenhalter verlangen volle Anrechnung von Schallschutzkosten auf Enteignungsentschädigung: Bundesgericht bestätigt begrenzte Anrechnung nach Enteignungsgesetz (Art. 22 Abs. 1 EntG)
- Mietzinsherabsetzung nach Vertragsende: Erklärung ist auch nach Kündigung gültig, sofern kein Vertrauensschutz entgegensteht (Art. 259d OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.