Gesetzesartikel
Art. 259 StPO – Anwendbarkeit des DNA-Profil-Gesetzes
2 Entscheide, in denen Art. 259 StPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Klimaaktivist bei friedlicher Kundgebung in Basel: Erkennungsdienstliche Erfassung und DNA-Analyse unwirksam, weil keine konkreten Anhaltspunkte für weitere Delikte (Art. 255 Abs. 1 lit. a StPO)
- Beschuldigter mit Persönlichkeitsstörung und Aggressionsproblemen: DNA-Profil-Erstellung im Hinblick auf künftige Sachbeschädigungen verhältnismässig (Art. 255 Abs. 1 lit. a StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.