Gesetzesartikel
Art. 259 StGB – Öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit
2 Entscheide, in denen Art. 259 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Öffentliche Aufforderung zur Tötung des türkischen Präsidenten auf Transparent: Tatbestand der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen auch bei Auslandstat (Art. 259 Abs. 1 StGB)
- Türkisches Generalkonsulat klagt als Privatkläger gegen Einstellung eines Strafverfahrens: Keine Geschädigtenstellung bei Delikten gegen kollektive Rechtsgüter (Art. 258–260, 296 StGB; Art. 115, 118, 382 StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.