Gesetzesartikel
Art. 259 SchKG – Steigerungsbedingungen
2 Entscheide, in denen Art. 259 SchKG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Dienstbarkeitsberechtigte verlieren Unterbaurecht bei gestaffeltem Doppelaufruf in Konkursversteigerung: Zuschlag ohne Last führt zur Löschung im Grundbuch (Art. 56 lit. b VZG)
- Stockwerkeigentümergemeinschaft beantragt Aufhebung des Steigerungszuschlags wegen angeblicher Nichtigkeit von Forderungen im Lastenverzeichnis und Ausschlussvereinbarung: Beschwerde abgewiesen, da materielle Einwände nicht zulässig und formelle Anfechtung versäumt (Art. 230a Abs. 2 SchKG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.