Gesetzesartikel
Art. 256 ZGB – Anfechtung der Elternschaft des Ehemannes
2 Entscheide, in denen Art. 256 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Genetischer Vater klagt auf Feststellung seiner Vaterschaft und Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft des Ehemanns: Kein Klagerecht des genetischen Vaters, Persönlichkeitsverletzung verneint (Art. 256 Abs. 1 ZGB)
- Mutter ficht Vaterschaftsanfechtung allein an: Notwendige Streitgenossenschaft hindert Rechtsmittel nicht (Art. 70 ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.