Gesetzesartikel
Art. 253 ZPO – Stellungnahme
2 Entscheide, in denen Art. 253 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Baufirma verlangt vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts: Fristwahrung nicht glaubhaft gemacht, da zweites Gesuch keine Bezugnahme auf erstes Gesuch enthält und Rechnung Kranarbeiten keine Abschlussarbeiten belegt (Art. 839 Abs. 2 ZGB)
- Betriebener erhebt Verrechnungseinwendung erst in Gesuchsantwort: Kostenauferlegung unzulässig, da Rechtsvorschlag keine Begründung erfordert (Art. 75 Abs. 1 SchKG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.