Gesetzesartikel
Art. 253 StGB – Erschleichung einer falschen Beurkundung
2 Entscheide, in denen Art. 253 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Unternehmer täuscht Bund bei Hochseeschiffsbürgschaften durch fiktive Kapitalerhöhungen und Rückstellungsunterlassung: Teilweiser Freispruch vom Leistungsbetrug, aber Bestätigung der Urkundenfälschung und ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 251 Ziff. 1 StGB)
- Unternehmen erstattet Strafanzeige wegen Affidavit: Falschbeurkundung nach Art. 251 Ziff. 1 und Art. 253 StGB verneint, weil eidesstattliche Erklärung im eigenen Interesse keine erhöhte Glaubwürdigkeit besitzt
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.