Gesetzesartikel
Art. 25 EOV – Ende des Anspruchs der Mutter
2 Entscheide, in denen Art. 25 EOV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Nationalrätin nimmt während Mutterschaftsentschädigung an Parlamentssitzungen teil: Anspruch endet am ersten Teilnahmetag, da Tätigkeit keine marginale Nebentätigkeit ist (Art. 16d Abs. 3 EOG)
- Nationalrätin nimmt Parlamentsmandat während Mutterschaftsurlaub vorzeitig wieder auf: Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung endet sofort und lebt nicht wieder auf (Art. 16d Abs. 3 EOG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.