Gesetzesartikel
Art. 25 BVG – Kinderrente
2 Entscheide, in denen Art. 25 BVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Pensionskasse fordert Rückzahlung einer unrechtmässig ausbezahlten Invalidenkinderrente von der Kindsmutter: Rückerstattungspflicht trifft allein den Versicherten als Leistungsempfänger (Art. 25 Abs. 1 und Art. 35a BVG)
- Pensionskasse fordert Rückzahlung von Invalidenkinderrente direkt an Kindsmutter ausgezahlt: Versicherter bleibt allein rückerstattungspflichtig, da kein berufsvorsorgerechtliches Verhältnis zur Mutter besteht (Art. 35a BVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.