Gesetzesartikel
Art. 25 ANAG – Zulassung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern
2 Entscheide, in denen Art. 25 ANAG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Familiennachzug bei 20-jährigem Aufenthalt mit Aufenthaltsbewilligung: gefestigtes Anwesenheitsrecht aus Art. 8 EMRK bejaht, Sache zur neuen Beurteilung zurückgewiesen
- Nachzug türkischer Tochter eines Schweizers verweigert: Keine vorrangige Beziehung und kein Auslandsbezug für FZA-Anwendung (Art. 17 Abs. 2 ANAG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.