Gesetzesartikel
Art. 245 SchKG – Entscheid
2 Entscheide, in denen Art. 245 SchKG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung: Keine Vormerkung belgischer Klagen im Kollokationsplan, Territorialitätsprinzip und LugÜ-Ausnahme (Art. 63 KOV, Art. 245 SchKG)
- Gläubiger verlangt Vormerkung streitiger Forderung aus Pariser Prozess im Kollokationsplan: Art. 63 KOV unanwendbar (Art. 207 SchKG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.