Gesetzesartikel
Art. 244 SchKG – Prüfung der eingegebenen Forderungen
2 Entscheide, in denen Art. 244 SchKG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kollokationsklage gegen Zulassung einer Forderung aus englischem Urteil: Verjährung nach englischem Recht beurteilt, Rechtsöffnungsklage vom 27. November 2018 wahrt sechsjährige Frist (Art. 148 IPRG)
- Gemeinschuldner beantragt Nichtigkeit der Kollokation der Forderung seiner Ehefrau im Konkurs: Kein zulässiges Interesse, Täuschung nicht nachgewiesen (Art. 22 SchKG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.