Gesetzesartikel
Art. 24 VwVG – Fristen: Wiederherstellung
2 Entscheide, in denen Art. 24 VwVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Mehrwertsteuerpflichtige AG reicht sechs Jahre lang keine Bilanzen, Erfolgsrechnungen und Abrechnungen ein: ESTV darf Ermessenseinschätzung vornehmen, Beschwerde abgewiesen (Art. 79 MWSTG)
- Beschwerdeführerin mit Wohnsitz in Südafrika reicht Beschwerde gegen Einbürgerungsentscheid fristgerecht ein, aber ohne Hinweis auf besondere Zustellvorschriften: Fristwahrung verletzt, Vorinstanz muss neu entscheiden (Art. 21 Abs. 1 VwVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.