Gesetzesartikel
Art. 24 VStV – Meldung statt Steuerentrichtung: Fälle
2 Entscheide, in denen Art. 24 VStV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Gesellschaft erbringt geldwerte Leistungen durch nicht verbuchte Bareinnahmen und Automateneinnahmen: Verrechnungssteuerpflicht bleibt trotz strafloser Selbstanzeige bestehen (Art. 1 Abs. 1 VStG)
- Aktiengesellschaft beantragt Meldeverfahren für Dividende nach Verkauf an inländische Holding: Verweigerung wegen Zweifeln an Rückerstattungsberechtigung und Anzeichen einer Steuerumgehung (Art. 21 Abs. 1 Bst. a VStG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.