Gesetzesartikel
Art. 24 VO: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 24 VO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Nichterwerbstätige polnische Rentnerin mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich obligatorisch in der AHV/IV versichern: Freistellung nach Art. 16 Abs. 2 VO 883/2004 entfällt ab dem Zeitpunkt des Anspruchs auf eine schweizerische Rente (Art. 16 Abs. 2 VO 883/2004)
- Niederländische Rentnerin mit Wohnsitz in der Schweiz beansprucht Kostenübernahme für Notfallbehandlung in Dubai: Sachleistungsaushilfe nach VO 883/2004 ermöglicht Anwendung von Art. 36 Abs. 2 KVV (Art. 36 Abs. 2 KVV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.