Gesetzesartikel
Art. 24 PG – Aufsicht und Massnahmen
2 Entscheide, in denen Art. 24 PG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kurierdienstleisterin mit Auftragsmodell verletzt Mindeststandards für branchenübliche Arbeitsbedingungen: Arbeitsvertrag qualifiziert, Ferienlohn und Arbeitszeiterfassung fehlen (Art. 4 Abs. 3 Bst. b PG)
- Mitarbeiterin des Luzerner Kantonsspitals erhält neue Probezeit nach Stellenwechsel: Schwangerschaftsschutz nach Art. 336c OR greift nicht bei Probezeitkündigung (Art. 336c Abs. 2 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.