Gesetzesartikel
Art. 24 HMG – Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel
2 Entscheide, in denen Art. 24 HMG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Zulassungsinhaberin beantragt Umteilung der 'Pille danach' in Abgabekategorie D: Fachberatung durch Drogistin unzureichend, Einteilung in Kategorie B (verschreibungspflichtig) bleibt bestehen (Art. 42 lit. f VAM)
- Ärzte erhalten Vergütungen von Versandapotheke: Vertriebssystem verstösst gegen Vorteilsverbot und Bewilligungspflicht (Art. 33 HMG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.