Gesetzesartikel
Art. 24 GBV – Übertragung im Papiergrundbuch
2 Entscheide, in denen Art. 24 GBV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Konkursite Ehegatte verliert Verfügungsbefugnis vor Scheidungsurteil: Ausserbuchliche Eigentumsübertragung an Ex-Frau unwirksam (Art. 204 Abs. 1 SchKG)
- Vertraglicher Genehmigungsvorbehalt bei Baurechtsübertragung: Keine dingliche Wirkung, Grundbuchamt prüft Zustimmung nicht (Art. 779b, 960, 965 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.