Gesetzesartikel
Art. 24 BRK: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 24 BRK eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Studierender mit kognitiver Behinderung beantragt Assistenz für administrative Studienaufgaben an der ETH Zürich: Anspruch verneint, weil Assistenz zu unzulässiger Herabsetzung der fachlichen Anforderungen führen würde (Art. 2 Abs. 5 lit. a BehiG)
- Versicherte mit Autismus-Spektrum-Störung beantragt höheren Assistenzbeitrag für Fachbetreuung: Stundenansatz von Fr. 33.20 pro Stunde bleibt bestehen, da keine besonderen Qualifikationsanforderungen nachgewiesen (Art. 39f Abs. 1 IVV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.