Gesetzesartikel
Art. 239 OR – Inhalt der Schenkung
3 Entscheide, in denen Art. 239 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kaufsrecht mit schenkungsweisem Charakter vorgemerkt: Rechtsschutz in klaren Fällen abgelehnt, weil Unklarheit über Durchschlagwirkung des Widerrufs auf den anvisierten Kaufvertrag (Art. 257 ZPO)
- Ehefrau beantragt nachehelichen Unterhalt nach Scheidung: Vorinstanz verwechselt gebührenden Unterhalt mit Unterhaltsbeitrag und verletzt Art. 125 Abs. 1 ZGB
- Gläubigeranfechtung eines Erbverzichtsvertrags: Weder erbrechtlich noch paulianisch anfechtbar (Art. 578 ZGB; Art. 286 SchKG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.