Gesetzesartikel
Art. 231 SchKG – Summarisches Konkursverfahren
2 Entscheide, in denen Art. 231 SchKG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Arbeitgeber weigert sich, Sicherheitsleistungen für vorläufig aufgenommene Asylsuchende zu bezahlen: Negativsaldo auf Sicherheitskonto steht dem Bund zu, nicht den Arbeitnehmern (Art. 85 ff. AsylG)
- Konkursverwaltung beantragt Entgelt für anspruchsvolles Verfahren: Hoher Zeitaufwand durch Schuldnerbeschwerden allein genügt nicht (Art. 47 GebV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.