Gesetzesartikel
Art. 23 GAV: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 23 GAV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Personalverleiherin muss Vorsorgebeiträge für eingesetzte Mitarbeitende entrichten, wenn der Einsatzbetrieb unter den betrieblichen Geltungsbereich eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrags fällt (Art. 20 Abs. 3 AVG)
- Unterstellung des Betriebsteils 'Erdsondenbohrungen' unter GAV FAR: Klagelegitimation der Stiftung bejaht, Beitragspflicht bestätigt (Art. 2 Abs. 4 lit. a AVE GAV FAR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.